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   OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03   

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https://dejure.org/2003,14372
OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 (https://dejure.org/2003,14372)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 (https://dejure.org/2003,14372)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 2 Ws 910/03 (https://dejure.org/2003,14372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Waffengleichheit im Strafprozeß; Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Vermeidung eines prozessualen Ungleichgewichts; Fähigkeit des Angeklagten sich selbst zu verteidigen

  • Judicialis

    StPO § 140 II; ; StPO § 397 a; ; StPO § 406 g III; ; StPO § 406 g IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei anwaltlich vertretenem Nebenkläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03
    Denn auch in diesem Fall kann die Fähigkeit eines Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, erheblich beeinträchtigt sein, wenn er einem verfahrensbeteiligten Verletzten gegenübersteht, der sich des fachkundigen Rats eines allein an der Wahrnehmung seiner Interessen orientierten Rechtsanwalts bedienen kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 140 Rdn. 31; OLG Düsseldorf in StV 2000, 408; OLG Köln in NStZ 1989, 542; OLG Celle in StV 2000, 70; LG Essen in NStZ 1987, 184, 185; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 140 Rdn. 24; Müller in KMR, StPO, § 140 Rdn. 24).
  • LG Essen, 27.10.1986 - 23a (121/86)
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03
    Denn auch in diesem Fall kann die Fähigkeit eines Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, erheblich beeinträchtigt sein, wenn er einem verfahrensbeteiligten Verletzten gegenübersteht, der sich des fachkundigen Rats eines allein an der Wahrnehmung seiner Interessen orientierten Rechtsanwalts bedienen kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 140 Rdn. 31; OLG Düsseldorf in StV 2000, 408; OLG Köln in NStZ 1989, 542; OLG Celle in StV 2000, 70; LG Essen in NStZ 1987, 184, 185; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 140 Rdn. 24; Müller in KMR, StPO, § 140 Rdn. 24).
  • OLG Köln, 03.09.1999 - Ss 409/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03
    Denn auch in diesem Fall kann die Fähigkeit eines Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, erheblich beeinträchtigt sein, wenn er einem verfahrensbeteiligten Verletzten gegenübersteht, der sich des fachkundigen Rats eines allein an der Wahrnehmung seiner Interessen orientierten Rechtsanwalts bedienen kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 140 Rdn. 31; OLG Düsseldorf in StV 2000, 408; OLG Köln in NStZ 1989, 542; OLG Celle in StV 2000, 70; LG Essen in NStZ 1987, 184, 185; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 140 Rdn. 24; Müller in KMR, StPO, § 140 Rdn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 1 Ws 919/99

    Beiordnung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Untersuchungshaft; Bestellung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03
    Denn auch in diesem Fall kann die Fähigkeit eines Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, erheblich beeinträchtigt sein, wenn er einem verfahrensbeteiligten Verletzten gegenübersteht, der sich des fachkundigen Rats eines allein an der Wahrnehmung seiner Interessen orientierten Rechtsanwalts bedienen kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 140 Rdn. 31; OLG Düsseldorf in StV 2000, 408; OLG Köln in NStZ 1989, 542; OLG Celle in StV 2000, 70; LG Essen in NStZ 1987, 184, 185; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 140 Rdn. 24; Müller in KMR, StPO, § 140 Rdn. 24).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Kann hierdurch die Verteidigung beeinträchtigt werden, so ist nach dem Grundgedanken der Bestimmung auf Seiten des Angeklagten ebenfalls die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich (Senat a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; OLG München NJW 2006, 789; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718; OLG Zweibrücken StraFo 2005, 28 = StV 2005, 491; OLG Hamm VRS 106, 453 = StraFo 2004, 242; OLG Koblenz B. v. 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; OLG Hamm StV 1991, 11; s. noch OLG Frankfurt B. v. 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 -, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rz. 31; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg,, StPO, 26. Auflage 2007, § 140 Rz. 101; Wohlers in SK-StPO, § 140 Rz. 52).

    Dabei kommt allerdings der ansonsten in der Rechtsprechung häufig herangezogene Gesichtspunkt, dass der Angeklagte zur Vorbereitung der Hauptverhandlung auf Akteneinsicht angewiesen ist, die ihm nur durch einen Rechtsanwalt vermittelt werden kann (s. OLG München NJW 2006, 789; OLG Koblenz B. v. 12.07.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; SenE v. 25.08.1989 - Ss 379/89 = NStZ 1989, 542= StV 1989, 469 = MDR 1989, 1122) im vorliegenden Fall nicht zum Tragen (zur Pflichtverteidigerbestellung gerade mit dieser Begründung s. aber OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718).

  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Das OLG Koblenz (Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003, 30336020) hat ebenfalls ohne Bezugnahme auf eine vermeintliche Regel oder Vermutung eine Einzelfallprüfung vorgenommen und die Bejahung der notwendigen Verteidigung wegen eines prozessualen Ungleichgewichts im konkreten Fall auf die erstinstanzlich ausgesprochene Strafe von zehn Monaten Freiheitsstrafe sowie den erheblichen Umfang der zu erwartenden Beweisaufnahme in der Berufungshauptverhandlung (20 geladene Zeugen, darunter mehrere ehemalige Mitangeklagte) und insoweit vor allem auf die Tatsache gestützt, dass der Angeklagte mangels Akteneinsicht den Inhalt der früheren polizeilichen und richterlichen Vernehmungen der zahlreichen Beweispersonen nicht kannte.
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